Die Einsiedelei


Die Einsiedelei St. Verena gehört, zusammen mit der Eremitage in Arlesheim, zu den bedeutendsten Landschaftsgärten in der Schweiz. Dabei kann Solothurn, im Gegensatz zu Arlesheim, mit einer ursprünglich echten Einsiedelei aufwarten.

Im Norden öffnet sich die Schlucht zu einer Lichtung mit den zwei barocken Kapellen und der Klause der Einsiedler. In der Höhle hinter der Martinskapelle soll die Heilige Verena gewohnt und gewirkt haben. Ihr ist die Verenakapelle geweiht.

Nahe dem nördlichen Ausgang der Verenaschlucht liegt seit vielen hundert Jahren die von einem Waldbruder / Einsiedler oder einer Eremitin bewohnte Einsiedelei.

Klause und Garten, Verena- und Martinskapelle, Magdalenen- und Ölberggrotte stehen unter kantonalem Denkmalschutz auf Rüttener Boden und gehören der Bürgergemeinde Solothurn.


Öffnungszeiten der Kapellen: Dienstag bis Sonntag 10.00 bis 17.00 Uhr.


Wir bitten Sie zu beachten, dass die gesamte Schlucht kantonales Naturschutzgebiet ist. Deshalb gilt ein Fahrverbot, Leinenpflicht für Hunde und es ist verboten zu grillieren und zu zelten. Auf Weisung der Bürgergemeinde Solothurn sind Apéros auf dem Gelände und bei den Kapellen nicht gestattet.

Wir bitten Sie, Kerzen und Lichter in feuerfesten Gefässen wie Stundenbrennern, Grabkerzen, Alu-Kerzen und nur entlang dem Schluchtweg hinzustellen (nicht auf der anderen Bachseite und an unwegsamen Orten).

Für alle Auskünfte im Zusammenhang mit der Einsiedelei, auch zu Hochzeiten und Taufen, und für Reservationen der Martinskapelle wende man sich bitte an die Bürgergemeinde Solothurn (Kontaktdaten s. unten).

Bürgergemeinde Solothurn
Unterer Winkel 1, Postfach 245
4502 Solothurn
Tel. 032 622 62 21
E-Mail info@bgs-so.ch
www.bgs-so.ch